Steuer-ID
Steuer-ID
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
mit Inkrafttreten des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes sind
wir gesetzlich nach § 154 Abs. 2a Abgabenordnung verpflichtet, Ihre steuerliche
Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) bzw. Ihre Wirtschafts-Identifikationsnummer
(Wirtschafts-IdNr.) zu erheben und aufzuzeichnen.
Bitte beachten Sie, dass wir gesetzlich verpflichtet sind, Ihre Steuer-IdNr.
beim BZSt zu erfragen und dem BZSt Ihr Kreditkonto mitzuteilen, wenn wir keine Information von
Ihnen erhalten.
Häufige Fragen zur Steuer-ID
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Wann benötige ich meine Steuer-ID?Wenn Sie
- einen Ratenkredit zur Finanzierung privater Konsumgüter mit einem Nettodarlehensbetrag von über 12.000 Euro,
- einen Ratenkredit zur freien Verwendung (Barkredit) unabhängig von der Höhe des Nettodarlehensbetrages,
- einen Kreditrahmen mit Consors Finanz Mastercard,
- oder einen KFZ-Leasingvertrag
mit uns abgeschlossen haben. Die Kreditart bzw. die Höhe des Nettodarlehensbetrages entnehmen Sie bitte Ihrer Kreditvertragsurkunde (siehe S. 1 des Kreditvertrages). -
Wo finde ich meine Steuer-ID?Die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) ist eine 11-stellige Nummer, die Ihnen vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt wurde:Sollten Sie Ihre Steuer-IdNr. verlegt haben, können Sie sie bei Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt oder über ein Web-Formular beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfragen.
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Steuer-ID bei zwei KreditnehmernBei 2 Kreditnehmern muss das Formular je Kreditnehmer einmal ausgefüllt werden.
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Steuer-ID bei gewerblichen KundenBei gewerblichen Kunden muss die Wirtschaftsidentifikations-Nummer erhoben werden. Bis diese überhaupt zur Verfügung steht, ist vorerst die Steuernummer zu erheben. Hinsichtlich der wirtschaftlich Berechtigten dieses gewerblichen Kunden gilt, dass deren Steuer-ID ab einem Unternehmensanteil von min. 25 % zu erheben ist.
Bitte füllen Sie entsprechend das folgende Formular aus: